Dieses Fallbeispiel steht für eine SGB-übergreifende Versorgung (SGB-Sozialgesetzbuch) im Netzwerk.
Herr A. wurde liebevoll von seiner Frau gepflegt. Ihr plötzlicher Tod brachte nicht nur unglaubliche Trauer mit sich, sondern auch ein Versorgungsproblem in der Häuslichkeit Durch die Arztpraxis, die sich schnell mit uns in Verbindung setze, konnte übergangsweise ein Pflegedienst organisiert werden. Gleichzeitig mussten mehrere Dinge geklärt werden:
Ein Antrag zur Erhöhung des Pflegegrades, Pflegeheimsuche, Umzug ins Pflegeheim, rechtzeitige Kündigung der Wohnung, Entrümpelung und Umzug, Vorsorgevollmachten usw.
Zunächst wurde ein Antrag auf Höherstufung des Pflegegrades gestellt. Herr A. wurde beim MDK-Besuch unterstützt und vorbereitet. Nach dem Besuch wurde die Pflegegraderhöhung leider abgelehnt. Herr A. war enttäuscht und fühlte sich allein gelassen. Wir konnten ihn jedoch aufmuntern und mit ihm zusammen einen Widerspruch eingelegen. Gleichzeitig bestand enger Kontakt mit dem zukünftigen Pflegeheim.
In diesem Fall nahmen wir Kontakt zu mehreren Akteuren auf und waren gleichzeitig im engen Austausch mit Herrn A. um ihn in dieser schweren Zeit zu begleiten, Trauerarbeit zu leisten und ihn bei allen Entscheidungen gut zu beraten.
Die Koordination und Organisation mit folgenden Akteuren waren im Fall von Herrn A. nötig:
• Pflegekasse
• Pflegeheim
• Ambulanter Pflegedienst
• Arzt und Praxis-Team
• Umzugs-/ Entrümpelungsunternehmen
• Angehörige
• Krankentransport
• Medizinischer Dienst der Krankenkassen
• Rentenversicherung
• Vermieter
Heute lebt Herr A. zufrieden und umsorgt in seinem Wunsch-Pflegeheim.